Gerichtsprozesse sind wichtig und notwendig - Wer sonst soll Veränderung herbeidefinieren?
Beispiel des Busgeldbescheides der Regierung von Oberbayern wg. HWG
(Heilmittelwerbegesetz)
Ich halte den Einspruch der Synergetik Therapeutin und -Profilerin Brigitte
Molnar - Mitglied im Berufsverband der Synergetik Therapeutinnen und Therapeuten
BVST e.V. - gegen den Bussgeldbescheid über 500 Euro der Regierung von
Oberbayern von Frau ORR Stein vom Januar 2004 für wichtig. Sie will, daß
Brigitte eine Verlinkung von ihrer homepage zu der Forschungshompage des Synergetik
Institut unterläßt www.gesundheitsforschung.info,
da dort auch Krankheiten und -verläufe dargestellt werden (336 Beispiele).
Auch sind dort alle Praxislizenzen (ähnlich den Diplomarbeiten von Uniabsolventen
anderer staatlich organisierten Therapierichtungen) veröffentlicht.
Der Vorwurf der Regierung von Oberbayern lautet: Verstoß gegen
das Heilmittelwerbegesetz. Hier
finden Sie Einzelheiten.
Der Amtsrichter hat schon klar signalisiert, daß er den Bussgeldbescheid
für Rechtens erachtet. Prof. Rxxxxx vertritt Brigitte Molnar, auch er schätzt
die Situation so ein, daß die nächste Instanz diesen Zusammenhang
ebenso sehen wird.
Da alle nur linear denken und mit diesem Denken tatsächlich auch die Verbreitung
der synergetischen Sichtweise aktiv verhindern (wollen?), finde ich es gut und
folgerichtig, daß wir dann in einigen Jahren ein höchstrichterliches
Urteil bekommen.Und das wiederum beispielshaft für alle freien Berufe,
die was mit Gesundheitsförderung zu tun haben.
Mein Hauptargument: Wir fallen nicht unter das Heilpraktikergesetz - wir heilen
nicht nach dem HP-Gesetz und haben sogar vorläufigen Rechtsschutz, da diese
Sichtweise mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei einer Überprüfung
bestätigt wird: Vorgang
des VG Braunschweig.
Wenn wir nicht unter das HP-Gesetz fallen, dann auch nicht unter das HWG.
Ausserdem müssen wir laut OVG Lüneburg Beschluss vom 27. Mai 2004
die Verbraucher aufklären, also auch sachliche Werbung im Internet machen,
denn der Verbraucher nutzt dieses Medium bevorzugt, um sich über neue Therapien
zu informieren. Da Brigitte also informieren muß, muß sie
einen Link setzen. Das kann ein Amtsrichter allerdings mit seinem linearen
Denken nicht entschlüsseln, da braucht es wieder einen Bundesverfassungsgerichtsbeschluß
oder wenigstens ein BGH Urteil, denn auch die freien Berufe dürfen oder
sollen werben.
Hier ein aktueller Vorschlag von Prof. Hermann von der Uni Erlangen. Da wir
ein MWSt befreiter Beruf sind, gehören wir zu den reglementierten Berufen,
also zu den freien Berufen und da besteht Werbepflicht - als Aufklärungspflicht
für die Verbraucher.
Der § 43b BRAO (Berufsordnung der Rechtsanwälte) sagt: "Werbung
ist dem RA nur erlaubt, soweit sie die berufliche Tätigkeit in Form und
Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im
Einzelfall gerichtet ist."
Daher gibt es auch für die Verbrauchersichtweise ein Gebot der
Informationswerbung - der Verbraucher muß´wissen auf was er sich
einläßt - jedoch darf eine Ausnahmesituation nicht ausgenutzt
werden. Daher empfiehlt Prof. Hermann den Zusatz "Werbung um Praxis
ist zulässig, soweit dadurch keine unsachliche Beeinflussung durch Ausnutzung
von Schock oder Notsituation und dergl. erfolgt". Ich schließe
mich dem an und habe auch extra jetzt synergetisches Heilen definiert. Unter
www.synergetisches-heilen.de
mit dieser Notwendigkeit der Verbraucheraufklärung.
Das heißt, wir machen Unordnung innerhalb der Argumente, die sich auf
verschiedene Regelungen beziehen - der GESETZGEBER HATTE JA JEDESMAL EINE BESTIMMTE
ABSICHT MIT DER ERSCHAFFUNG DES GESETZES, DOCH DIE WELT HAT SICH IN DER ZWISCHENZEIT
WEITERGEDREHT - und der BGH ordnet dann wieder zu einer neuen höheren Ordnung.
Dieser Prozess ist zwangsläufig vorhersagbar, auch Hermann Haken betont
dies, da die herrschende Meinung von einigen wenigen Ordnern versklavt wird
- also hier versklavt das schulmedizinische alte Denken neue Sichtweisen. Frau
Stein ist ja von ihrer Kompetenz her ausschliesslich auf die konservative
Medizin ausgerichtet und kann innovative Fortschritte nicht wahrnehmen. Das
lineare Denken läßt dies nicht zu...
Wir müssen uns wehren, denn nur so geschieht Fortschritt...wegsehen hatten
wir schon .-( ... Wehren heißt nicht: Steine werfen oder so...sondern
diese Gesetzmäßigkeiten der Synergetik beachten: Der Weg der VERÄNDERUNG
(Tranformations) führt immer über Energieerhöhung (Wir haben
ein Filmteam beauftragt) durch das Chaos hindurch - abgelehnter Bescheid der
unteren Behörden wird zwangsläufig erfolgen und auf höchster
Ebene gibt es dann die gesellschaftliche Korrektur. Wo soll sie denn sonst herkommen?
Arrogant ist nur von der Behörden "Regierung von Oberbayern und dem
Amtsgericht", daß sie automatisch meine Domain als rechtlich unzulässig
ansehen, ohne sie zu überprüfen !! und auf Grund dieser Hypothese
Brigitte Molnar verurteilen. (Straftatbestand ist ein Link setzen !! ). Die
Freiheit des Internet ist als Instrument der Informationsverbreitung
für eine Demokratie sehr wichtig !!
Wenn dieser Richter am Amtsgericht eine Verurteilung ausspricht, werden einige
Zeitgenossen dieses Rechtsverständnis nicht nachvollziehen können,
denn Richter sollten ja Vorbilder (sogar Vordenker) sein...aber auch das war
im 3. Reich oder in der DDR grundsätzlich anders...das sagt schon auch
Prof. Hermann Haken, dass die Selbstorganisationstheorie für Vorhersagungen
zur Entsstehung von Diktaturen beitragen kann.
Brigitte Molnar aus München hat schon Erfahrungen mit der Regierung von Oberbayern, denn ihr Rechtsprozess wg Verbot der Ausübung der Synergetik Therapie mit einer Strafandrohung von 15.000 Euro hatte sie ja zu dreiviertel gewonnen (Sept.04), das andere Viertel liegt noch beim Bayerischen Gerichtshof...die tun sich schwer, denn sie schreiben Rechtsgeschichte...für alle Studenten nachlesbar und zukünftiger Unterrichtsstoff :-)
Wenn Sie mehr wissen wollen, schauen Sie unter www.heilpraktikergesetz.de
Ausserdem hat Brigitte für ihr Buch über Synergetik gerade eben einen Verlag gefunden...das Zusammenwirken der Kräfte funktioniert. Gerichtsverbote setzen immer viel Energie frei, die für die Verbreitung des Buches bzw. für den Veränderungsprozess der Rechtsauffassung immer auch synergetisch zwingend gebraucht wird.
...Bernd Joschko